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   KG, 25.06.2003 - 24 W 328/02   

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https://dejure.org/2003,5885
KG, 25.06.2003 - 24 W 328/02 (https://dejure.org/2003,5885)
KG, Entscheidung vom 25.06.2003 - 24 W 328/02 (https://dejure.org/2003,5885)
KG, Entscheidung vom 25. Juni 2003 - 24 W 328/02 (https://dejure.org/2003,5885)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässige Aufrechnung gegen Wohngeldforderungen; Regelung des Aufrechnungsverbots in der Gemeinschaftsordnung; Notgeschäftsführung; Herausgabe einer vollstreckbaren Urkunde, mit der sich der Wohnungseigentümer in einem Kaufvertrag der sofortigen Zwangsvollstreckung ...

  • Judicialis

    WEG § 10 II; ; BGB § 387; ; ZPO § 794 I Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10 II; BGB § 387
    Wohnungseigentum: Aufrechnungsverbot in TeilungserklärungNotwendiger Inhalt einer vollstreckbaren notariellen Urkunde auf der Grundlage der Teilungserklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wirkung einer vereinbarten Ausnahme vom Aufrechnungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2003, 906 (Ls.)
  • FGPrax 2003, 212
  • ZMR 2004, 618
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 20.06.1997 - 24 W 661/97

    Erwerbeverpflichtung zur Vollstreckungsunterwerfung

    Auszug aus KG, 25.06.2003 - 24 W 328/02
    Eine vollstreckbare notarielle Urkunde auf der Grundlage der Teilungserklärung muss genau erkennen lassen, auf welche mehrheitlich beschlossenen und fällig gestellten monatlichen Beitragsvorschüsse sie sich bezieht (KG NJW-RR 1997, 1304 = ZMR 1997, 664); anderenfalls ist sie herauszugeben.

    a) In der Gemeinschaftsordnung und in den Kaufverträgen mit späteren Wohnungseigentümern, welche die Pflichten aus der Teilungserklärung übernehmen, kann die Verpflichtung vorgesehen sein, dass der Wohnungseigentümer sich wegen der laufenden monatlichen Beitragsvorschüsse der sofortigen Vollstreckung unterwirft und der Verwalter berechtigt ist, sich wegen der zwischenzeitlich mehrheitlich beschlossenen monatlichen Beitragsforderungen sich eine vollstreckbare Ausfertigung erteilen und dann auch von ihr Gebrauch machen darf (KG NJW-RR 1997, 1304 = ZMR 1997, 664 = GE 1997, 1589; Becker ZWE 2000, 515).

  • KG, 29.05.2002 - 24 W 185/01

    Aufrechnung mit Ansprüchen aus Notgeschäftsführung

    Auszug aus KG, 25.06.2003 - 24 W 328/02
    Diesen Gegenforderungen werden Ansprüche aus Notgeschäftsführung gemäß § 21 Abs. 2 WEG, insbesondere unstreitige Erstattungsansprüche wegen der Bezahlung gemeinschaftlicher Verbindlichkeiten gegenüber Versorgungsunternehmen gleichgestellt (vgl. BayObLG NZM 1998, 918 = GE 1999, 155; KG NJW-RR 1995, 719 = ZMR 1995, 218; KG NJW-RR 1996, 465; KG NZM 2002, 745 = ZMR 2002, 699, KG ZMR 2002, 861 = KG-Report 2002, 208).

    Nur wenn ein Wohnungseigentümer wegen der Verwaltungsschuld vom Außengläubiger verklagt oder durch dessen Aufrechnung gezwungen wird, Außenverbindlichkeiten der Gemeinschaft zu begleichen, liegt ein der Notgeschäftsführung vergleichbarer Tatbestand vor (KG ZMR 2002, 861 = WuM 2002, 391 = MDR 2002, 1186).

  • KG, 29.04.2002 - 24 W 26/01

    Aufrechnung ohne Rücksicht auf den Haftungsverband

    Auszug aus KG, 25.06.2003 - 24 W 328/02
    Diesen Gegenforderungen werden Ansprüche aus Notgeschäftsführung gemäß § 21 Abs. 2 WEG, insbesondere unstreitige Erstattungsansprüche wegen der Bezahlung gemeinschaftlicher Verbindlichkeiten gegenüber Versorgungsunternehmen gleichgestellt (vgl. BayObLG NZM 1998, 918 = GE 1999, 155; KG NJW-RR 1995, 719 = ZMR 1995, 218; KG NJW-RR 1996, 465; KG NZM 2002, 745 = ZMR 2002, 699, KG ZMR 2002, 861 = KG-Report 2002, 208).
  • BayObLG, 23.04.1998 - 2Z BR 162/97

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Sonderzahlung oder Sonderumlage

    Auszug aus KG, 25.06.2003 - 24 W 328/02
    Diesen Gegenforderungen werden Ansprüche aus Notgeschäftsführung gemäß § 21 Abs. 2 WEG, insbesondere unstreitige Erstattungsansprüche wegen der Bezahlung gemeinschaftlicher Verbindlichkeiten gegenüber Versorgungsunternehmen gleichgestellt (vgl. BayObLG NZM 1998, 918 = GE 1999, 155; KG NJW-RR 1995, 719 = ZMR 1995, 218; KG NJW-RR 1996, 465; KG NZM 2002, 745 = ZMR 2002, 699, KG ZMR 2002, 861 = KG-Report 2002, 208).
  • KG, 06.02.1995 - 24 W 7149/93

    Aufrechnung des Hausgeldschuldners mit Aufwendungen aus Notgeschäftsführung

    Auszug aus KG, 25.06.2003 - 24 W 328/02
    Diesen Gegenforderungen werden Ansprüche aus Notgeschäftsführung gemäß § 21 Abs. 2 WEG, insbesondere unstreitige Erstattungsansprüche wegen der Bezahlung gemeinschaftlicher Verbindlichkeiten gegenüber Versorgungsunternehmen gleichgestellt (vgl. BayObLG NZM 1998, 918 = GE 1999, 155; KG NJW-RR 1995, 719 = ZMR 1995, 218; KG NJW-RR 1996, 465; KG NZM 2002, 745 = ZMR 2002, 699, KG ZMR 2002, 861 = KG-Report 2002, 208).
  • KG, 15.09.1995 - 24 W 5988/94

    Aufrechnung einer Wohngeldforderung mit dem Wohngeldguthaben; Einschränkungen der

    Auszug aus KG, 25.06.2003 - 24 W 328/02
    Diesen Gegenforderungen werden Ansprüche aus Notgeschäftsführung gemäß § 21 Abs. 2 WEG, insbesondere unstreitige Erstattungsansprüche wegen der Bezahlung gemeinschaftlicher Verbindlichkeiten gegenüber Versorgungsunternehmen gleichgestellt (vgl. BayObLG NZM 1998, 918 = GE 1999, 155; KG NJW-RR 1995, 719 = ZMR 1995, 218; KG NJW-RR 1996, 465; KG NZM 2002, 745 = ZMR 2002, 699, KG ZMR 2002, 861 = KG-Report 2002, 208).
  • OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 20 W 189/05

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Klarstellende Berichtigung des Aktivrubrums im

    Daraus zieht die Rechtsprechung zutreffend den Schluss (so Kammergericht FGPrax 2003, 212), dass damit andere als unbestrittene bzw. anerkannte oder rechtskräftig titulierte Gegenansprüche von der Aufrechnung ausgeschlossen sind; der Senat schliesst sich dem an.

    § 10 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 WEG lässt derartige Vereinbarungen, wie sie hier im Grundbuch verlautbart sind, ausdrücklich zu (vgl. Kammergericht FGPrax 2003, 212; Bassenge/Wolicki, Anwaltshandbuch Wohnungseigentumsrecht, Teil 19 Rz. 48 m. w. N.; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 28 Rz. 149).

    Dieser Ausschluss ist für den einzelnen Wohnungseigentümer nicht unzumutbar, da er lediglich bedeutet, dass die Gegenforderung gesondert gerichtlich geltend zu machen ist (vgl. hierzu im Einzelnen Kammergericht FGPrax 2003, 212; vgl. auch Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 28 Rz. 142).

  • LG Frankfurt/Main, 13.08.2018 - 9 S 85/17
    Ein der Notgeschäftsführung vergleichbarer Tatbestand ist nicht ersichtlich (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 25. Juni 2003 - 24 W 328/02 -, Rn. 11, juris).
  • AG Hamburg, 09.02.2010 - 102d C 122/08

    Vorsätzlich falsche Ergebnisfeststellung durch den Verwalter

    Es ist anerkannt, dass in der Gemeinschaftsordnung ein Aufrechnungsverbot auch für anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Forderungen und für solche aus Notgeschäftsführung vereinbart werden kann (KG NZM 2003, 906; Bärmann, WEG, 10. Auflage, § 28 Rz. 160).
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